Eignungs- vs. Zuschlagskriterien: Warum KMU öffentliche IT-Ausschreibungen verlieren

Das beste Angebot nützt nichts, wenn es gar nicht erst gewertet wird. Bei öffentlichen IT-Ausschreibungen fliegen viele KMU raus, bevor der Preis überhaupt eine Rolle spielt.Öffentliche Aufträge gelten als attraktiv: planbare Volumina, verlässliche Auftraggeber, langfristige Perspektiven. Trotzdem trauen sich viele kleine und mittlere IT-Anbieter nicht an Ausschreibungen heran – oder scheitern, ohne genau zu verstehen, woran. Meist liegt es an einem Missverständnis über die zwei Prüfstufen jeder Vergabe.

Erstellt von Oleksandra Razek

Zwei Tore, nicht eines.

Eignungskriterien beantworten die Frage: Darf dieses Unternehmen überhaupt anbieten? Geprüft werden Dinge wie Referenzen, Umsatz, technische Leistungsfähigkeit, Zertifizierungen, personelle Kapazität und Zuverlässigkeit. Diese Stufe ist ein Ja/Nein-Filter. Wer sie nicht besteht, ist raus – unabhängig davon, wie gut oder günstig das Angebot ist.

Zuschlagskriterien beantworten dagegen die Frage: Welches der zugelassenen Angebote gewinnt? Erst hier zählen Preis, Qualität, Konzept und Umsetzungsplan. Und genau hier liegt der entscheidende Punkt: Der Preis wird erst bewertet, wenn die Eignung bereits feststeht.

Die Konsequenz ist unbequem: Ein KMU kann das wirtschaftlichste und technisch beste Angebot abgeben – und trotzdem nie gewertet werden, weil ihm an der Eignungsstufe eine geforderte Referenz oder Mindestkapazität fehlt.

Woran KMU typischerweise scheitern.

  • Fehlende oder zu kleine Referenzprojekte in vergleichbarer Größenordnung

  • Nicht ausreichende personelle Kapazität, um die geforderte Leistung nachweisbar zu erbringen

  • Geforderte Zertifizierungen oder Mindestumsätze, die ein einzelnes kleines Unternehmen nicht allein erfüllt

Das sind selten Qualitätsprobleme. Es sind Nachweisprobleme. Und für Nachweisprobleme gibt es im Vergaberecht ausdrücklich vorgesehene Lösungen.

Wie kleine Anbieter trotzdem zum Zug kommen.

Das Vergaberecht – in Österreich das Bundesvergabegesetz (BVergG) – erlaubt ausdrücklich, Eignung gemeinsam nachzuweisen. Die wichtigsten Wege:

  • Bietergemeinschaft (ARGE): Mehrere Unternehmen bieten gemeinsam an und bündeln Referenzen und Kapazität.

  • Subunternehmer und Eignungsleihe: Ein Anbieter stützt sich auf die Kapazität eines Partners, um Mindestanforderungen zu erfüllen.

  • Kapazität gezielt zukaufen: Zertifizierte Spezialistinnen und Spezialisten, die das geforderte Profil abdecken, werden über einen Partner eingebunden.

Genau an dieser Stelle setzen wir an. Suppliance bringt IT-Fachkräfte und Projektkapazität mit, die kleinen Anbietern helfen, die Eignungsstufe zu bestehen – damit ihr Angebot überhaupt in die Wertung kommt. Nicht der Preis entscheidet, ob Sie mitspielen. Die Eignung entscheidet es.

 

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